Notebooksbilliger.de: Millionenstrafe wegen Kamera-Überwachung verhängt

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News Antonio Funes - Autor
Notebooksbilliger.de: Millionenstrafe wegen Kamera-Überwachung verhängt
Quelle: Razer

Der deutsche Onlinehändler Notebooksbilliger.de, der auch sieben reale Filialen betreibt, soll eine Strafe in Höhe von 10,4 Millionen Euro bezahlen. Der Grund dafür ist, dass das Unternehmen seine Mitarbeiter in unzulässiger Art und Weise per Kameras überwacht haben soll. Notebooksbilliger.de wiederum hat Einspruch eingelegt und hält die beanstandeten Maßnahmen für notwendig.

Dass es in Produktlagern Sicherheitsmaßnahmen wie Kameras gibt, um Diebstähle aufzuklären und Diebe abzuschrecken, ist sicherlich kein Geheimnis. Unternehmen müssen aber trotzdem aufpassen, dass sie es mit der Kameraüberwachung nicht übertreiben - denn bestimmte Bereiche sind ebenso wie ein ständiges Überwachen der Mitarbeiter tabu, da es die privaten Rechte der Angestellten verletzt. Der als Notebook-Spezialist gestartete Händler Notebooksbilliger.de mit Sitz in Sarstedt (Niedersachsen) hat aber laut Ansicht der behördlichen Datenschützer genau das getan, es nämlich übertrieben.

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Denn wie auch Spiegel Online berichtet, soll Notebooksbilliger.de eine Strafe in Höhe von 10,4 Millionen Euro bezahlen, da das Unternehmen zwei Jahre ohne entsprechende Rechtsgrundlage die Mitarbeiter per Kamera überwacht haben soll. Es seien dabei neben Lager- und Verkaufsräumen auch die Arbeitsplätze und Aufenthaltsbereiche überwacht worden, auch seien zum Teil Kunden im Wartebereich gefilmt worden.

Unternehmen wehrt sich

Laut Notebooksbilliger.de seien die getätigten Maßnahmen nötig gewesen, um den Warenfluss zu kontrollieren und mögliche Diebstähle oder Beschädigungen aufzuklären. In der Summe widerspricht der Händler, der auch sieben Filialen in Deutschland betreibt, den Vorwürfen und hat Einspruch eingelegt, weswegen die Strafe noch nicht rechtsgültig ist. Notebooksbilliger.de argumentiert dabei unter anderen damit, dass man keine Überwachung vornehme, sondern nur im Nachhinein die Aufnahmen anschaut, falls Ware verloren ging oder beschädigt wurde. Die Strafe sei zudem unverhältnismäßig hoch, auch bezogen auf die Finanzkraft der Firma - 2017 hatte das Unternehmen einen Umsatz von über 700 Millionen Euro erzielt und dabei gut 20 Millionen Euro Gewinn gemacht. Wie die Lage aktuell in Corona-Zeiten, vor allem bei den Filialgeschäften aussieht, ist nicht bekannt.

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    • Kommentare (6)

      Zur Diskussion im Forum
      • Von Herbboy Spiele-Gott/Göttin
        Zitat von LarryMcFly
        Solche Strafen richten sich nach dem wirtschaflichen Bereich bzw. dem Umfeld in dem das jeweilige Unternehmen tätig ist und seinen Umsatz generiert und auf die die Strafe umlegbar ist.
        NBB ist ein rein deutsches Unternehmen, mit Sitz in Deutschland, mit ausschließlich auf deutschem Boden existierenden Shops.
        H&M wiederum ist ein schwedisches Unternehmen, mit Sitz in Schweden, mit Geschäften quasi überall auf der Welt.
        Hier wird die Strafe dann auf die Geschäftstätigkeit in Deutschland bezug nehmen.
        In Deutschland hat H&M etwa ein Viertel seines Umsatzes erwirtschaftet - das ist dann der Bezugspunkt.
        Bei einem Gewinn von anteilig rund 315 Millionen Euro in Deutschland in einem Jahr betrug die Strafe 10% des Gewinns - eine übliche Höhe der Strafe für deutsche Verhältnisse.
        Das ist mir schon klar, dass nur die dt. Linie von H&M herangezogen wird - aber es war eben ziemlich klar, dass H&M Deutschland bei einem so großen Umsatz/Gewinn des Mutterkonzerns trotzdem viel mehr Umsatz/Gewinn als NBB haben dürfte UND etwas offensichtlich viel schlimmeres getan hat. Daher finde ich die Relationen fraglich.

        Wenn NBB 10 Mio zahlen soll, dann müssten die ja im letzten Jahr 100 Mio Gewinn gemacht haben, falls das mit den 10% angewendet wird - kann das wirklich sein, dass sie 100 Mio Gewinn hatte, wenn sie 2017 nur 20 Mio hatten? Das wäre ein irres Wachstum für diese Branche... FALLS das so ist, dann ist die Strafe zwar rechnerisch vlt okay, aber selbst dann frag ich mich, ob das Vorhandensein von Kameras an unzulässigen Stellen die gleiche prozentuale Strafe gerechtfertigt wie ein Ausspähen des Privatlebens von Mitarbeitern... Klar soll es wehtun, aber mal angenommen, dass allein schon für Kameras im Aufenthaltsraum direkt das Maximum an möglicher Strafe fällig wird, dann besteht die Gefahr, dass ein Unternehmen sich sagt "ach, WENN sie uns erwischen, zahlen wir so oder so 10% vom Jahresgewinn - dann können wir auch gleich die Mitarbeiter aktiv ausspähen, teurer wirds ja nicht..." ;)
      • Von Herbboy Spiele-Gott/Göttin
        Zitat von LarryMcFly
        Solche Strafen richten sich nach dem wirtschaflichen Bereich bzw. dem Umfeld in dem das jeweilige Unternehmen tätig ist und seinen Umsatz generiert und auf die die Strafe umlegbar ist.
        NBB ist ein rein deutsches Unternehmen, mit Sitz in Deutschland, mit ausschließlich auf deutschem Boden existierenden Shops.
        H&M wiederum ist ein schwedisches Unternehmen, mit Sitz in Schweden, mit Geschäften quasi überall auf der Welt.
        Hier wird die Strafe dann auf die Geschäftstätigkeit in Deutschland bezug nehmen.
        In Deutschland hat H&M etwa ein Viertel seines Umsatzes erwirtschaftet - das ist dann der Bezugspunkt.
        Bei einem Gewinn von anteilig rund 315 Millionen Euro in Deutschland in einem Jahr betrug die Strafe 10% des Gewinns - eine übliche Höhe der Strafe für deutsche Verhältnisse.
        Das ist mir schon klar, dass nur die dt. Linie von H&M herangezogen wird - aber es war eben ziemlich klar, dass H&M Deutschland bei einem so großen Umsatz/Gewinn des Mutterkonzerns trotzdem viel mehr Umsatz/Gewinn als NBB haben dürfte UND etwas offensichtlich viel schlimmeres getan hat. Daher finde ich die Relationen fraglich.

        Wenn NBB 10 Mio zahlen soll, dann müssten die ja im letzten Jahr 100 Mio Gewinn gemacht haben, falls das mit den 10% angewendet wird - kann das wirklich sein, dass sie 100 Mio Gewinn hatte, wenn sie 2017 nur 20 Mio hatten? Das wäre ein irres Wachstum für diese Branche... FALLS das so ist, dann ist die Strafe zwar rechnerisch vlt okay, aber selbst dann frag ich mich, ob das Vorhandensein von Kameras an unzulässigen Stellen die gleiche prozentuale Strafe gerechtfertigt wie ein Ausspähen des Privatlebens von Mitarbeitern... Klar soll es wehtun, aber mal angenommen, dass allein schon für Kameras im Aufenthaltsraum direkt das Maximum an möglicher Strafe fällig wird, dann besteht die Gefahr, dass ein Unternehmen sich sagt "ach, WENN sie uns erwischen, zahlen wir so oder so 10% vom Jahresgewinn - dann können wir auch gleich die Mitarbeiter aktiv ausspähen, teurer wirds ja nicht..." ;)
      • Von Gast1664917803
        Zitat von Herbboy
        Wegen der Strafe: es soll natürlich wehtun, aber wenn man weiß, dass die bisher höchste Strafe zu diesem Thema gegen H&M verhängt wurde und nur 35 Mio betrug, obwohl H&M sogar WIRKLICH nachweislich aktiv die Leute überwacht und in deren Privatleben spioniert hat => https://www.tagesschau.de... dann ist die Strafe gg Notebooksbilliger schon extrem hart. H&M macht mal eben ein paar Hundert Millionen Euro GEWINN pro Quartal (!), jedenfalls weltweit und vor Corona.
        Sollte der Gewinn von NBB bei um die 20 Mio geblieben sein, dann schnappt die Strafe mal eben den halben Gewinn weg. Selbst falls es inzwischen 40 Mio Gewinn sind, wären 25% echt krass.
        Solche Strafen richten sich nach dem wirtschaflichen Bereich bzw. dem Umfeld in dem das jeweilige Unternehmen tätig ist und seinen Umsatz generiert und auf die die Strafe umlegbar ist.
        NBB ist ein rein deutsches Unternehmen, mit Sitz in Deutschland, mit ausschließlich auf deutschem Boden existierenden Shops.
        H&M wiederum ist ein schwedisches Unternehmen, mit Sitz in Schweden, mit Geschäften quasi überall auf der Welt.
        Hier wird die Strafe dann auf die Geschäftstätigkeit in Deutschland bezug nehmen.
        In Deutschland hat H&M etwa ein Viertel seines Umsatzes erwirtschaftet - das ist dann der Bezugspunkt.
        Bei einem Gewinn von anteilig rund 315 Millionen Euro in Deutschland in einem Jahr betrug die Strafe 10% des Gewinns - eine übliche Höhe der Strafe für deutsche Verhältnisse.
        Tatsächlich wird das Strafmaß im Wirtschaftsbereich in Deutschland regelmäßig weit unter den gesetzlich möglichen Strafen verhängt.
        Persönlich empfinde ich eine Strafe über die Hälfte der Reingewinne eines Jahres weitaus zielführender, da sie eine echte Wirkung bei den Verantwortlichen entfalten und sollte sich als Standard etablieren.
        Wie ein Strafmaß, das oft praktisch aus der Portokasse bezahlt werden kann, irgendeine belehrende Wirkung erzielen soll, erschließt sich mir seit jeher nicht.
      • Von Tariguz Hobby-Spieler/in
        Wow. Die Strafe ist echt hoch.
      • Von Gast1712481002
        Ist die Strafe zu niedrig wird gejammert...
        Ist sie zu hoch wird gejammert...Nehmen wir an es ist eh nichts dran...dann muss er nicht zahlen.

        Nehmen wir an es ist alles wahr. Dann ist die Strafe zurecht hoch um es abschreckend wirken zu lassen.
        Aber scheinbar muss ja etwas dran sein, denn er sagt ja die Kameras sind "notwendig"...Dann muss eben ein Gutachter klären welche Flächen der Überwachung notwendig sind und welche nicht und dann kann man die Strafe immer noch anpassen.
      • Von Herbboy Spiele-Gott/Göttin
        Zitat von Spiritogre
        700 Millionen Umsatz und 20 Millionen Gewinn im Jahr, ich wusste gar nicht, dass Notebooksbilliger so groß ist.

        Ansonsten, kann sein, dass die Strafe hoch ist, ich weiß nicht, wie hoch ähnliche Strafen sonst sind. Allerdings sollte jedem Ladenbetreiber klar sein, dass Überwachungskameras in den Pausenräumen für die Angestellten nichts aber auch gar nichts verloren haben und seit ewigen Zeiten illegal sind.
        Die Frage ist halt auch, inwieweit die Vorwürfe stimmen bzw. wie krass es wirklich ist. Es kann auch sein, dass eine Kamera für den Zugang zu einem Lager eher zufällig auch "Aufenthaltsbereiche" (das müssen ja keine geschlossenen Pausenräume sein) aufnimmt. Wenn aber Kameras in Räumen sind und NUR Dinge filmen, die definitiv nicht mit Warenverkehr zu tun haben, also eine Kamera in einem Pausenraum oder auch in Büros der Leute aus der Buchhaltung oder so, dann ist das natürlich ein No-Go.

        Wegen der Strafe: es soll natürlich wehtun, aber wenn man weiß, dass die bisher höchste Strafe zu diesem Thema gegen H&M verhängt wurde und nur 35 Mio betrug, obwohl H&M sogar WIRKLICH nachweislich aktiv die Leute überwacht und in deren Privatleben spioniert hat => https://www.tagesschau.de... dann ist die Strafe gg Notebooksbilliger schon extrem hart. H&M macht mal eben ein paar Hundert Millionen Euro GEWINN pro Quartal (!), jedenfalls weltweit und vor Corona.

        Sollte der Gewinn von NBB bei um die 20 Mio geblieben sein, dann schnappt die Strafe mal eben den halben Gewinn weg. Selbst falls es inzwischen 40 Mio Gewinn sind, wären 25% echt krass.
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